Kurz erklärt: Leistungsmessung

Was sind Orientierungsarbeiten?

In Jahrgangsstufe 2 werden in Bayern jährlich Orientierungsarbeiten im Fach Deutsch für den Bereich „Richtig Schreiben“ durchgeführt. Grundlage für diesen standardisierten Test ist der Lehrplan für die bayerische Grundschule. Nähere Informationen finden Sie hier:

  • Orientierungsarbeiten Deutsch ab 2008
  • Archiv Orientierungsarbeiten Deutsch
  • Archiv Orientierungsarbeiten Mathematik

Was sind Vergleichsarbeiten (VERA)?

VERA-3 (VERgleichsArbeiten in der Grundschule) ist ein Testverfahren in den Fächern Mathematik und Deutsch, an dem jährlich alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 im gesamten Bundesgebiet teilnehmen.

Die Aufgaben sind an den KMK-Bildungsstandards für die Primarstufe orientiert. Im Fach Deutsch wird jährlich der Bereich Leseverstehen getestet sowie an einem zweiten Testtag ein weiterer Inhaltsbereich des Deutschunterrichts. Im Fach Mathematik sind zwei der fünf Teilbereiche der Bildungsstandards Mathematik jährlicher Bestandteil der Vergleichsarbeiten.

Nähere Informationen finden Sie hier:
www.vergleichsarbeiten.isb-qa.de

 

Was sind Lernentwicklungsgespräche?

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 sind die Zwischenzeugnisse an unserer Schule durch Lernentwicklungsgespräche ersetzt worden. Dies ist ein Gespräch zwischen dem Schüler und der Lehrkraft in Anwesenheit eines oder beider Elternteile und dauert etwa 20 Minuten. Einige Tage vor dem Gespräch hat der Schüler seine Kenntnisse und Lernfortschritte in einem Selbstbeobachtungsbogen bewertet. Die Lehrkraft hat ebenfalls einen Beobachtungsbogen über das Kind angefertigt. Die Übereinstimmungen oder eventuellen Abweichungen bestimmen dann den Inhalt des Gesprächs. Stärken können so besonders hervorgehoben werden und bei Schwächen kann gemeinsam nach Fördermöglichkeiten gesucht werden. Am Ende eines Lerngesprächs steht immer eine für das Kind nachvollziehbare Zielvereinbarung für die kommenden Schulwochen. Das Protokoll dieses Gesprächs gilt dann als Zwischenzeugnis.

In der 4. Jahrgangsstufe erhalten die Schüler Ende Januar einen Zwischenbericht über den aktuellen Notenstand und Anfang Mai das Übertrittszeugnis, mit dem sie sich an der weiterführenden Schule anmelden.

 

 

Grundsätze der Leistungsbewertung an der Grundschule Lindau-Aeschach

Um die Leistungsbeurteilung an der Grundschule Lindau-Aeschach transparent zu machen, haben wir die wichtigsten Grundlagen zusammengestellt.

Als gute Schule möchten wir die Freude an der eigenen Leistung fördern. Im Mittelpunkt stehen daher die persönlichen Lernerfolge der Kinder, die besonders hervorgehoben werden.  Durch eine transparente Leistungsmessung sollen die Kinder dazu animiert werden, persönliche Bestleistungen zu erbringen und sich beständig weiter zu entwickeln.

1. Allgemeines

Zu den Aufgaben des Lehrers gehört die Leistungsbeurteilung. Die gesetzliche Grundlage liefern hierfür das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz  (BayEuG) und die Volkschulordnung (VSO).

Das persönliche Verhalten des Schülers darf keinerlei Einfluss auf die Leistungsbewertung haben.

In die Leistungsbeurteilung gehen mündliche, schriftliche und praktische Leistungen eines Schülers in pädagogischer Verantwortung des Lehrers ein.

Schriftliche Leistungsnachweise  müssen sich aus dem Unterrichtsverlauf ergeben und werden nur in der 4. Jahrgangsstufe angekündigt.

Die Anzahl der Leistungsnachweise pro Fach gibt die Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres bekannt.

Benotet werden Leistungen grundsätzlich erst ab dem 2. Halbjahr der 2. Jahrgangsstufe.

In der Jahrgangsstufe 4 soll bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde eine angemessene Zahl von Leistungsnachweisen abgehalten werden; als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachkunde je Fach fünf bewertete Nachweise.  Im Fach Heimat- und Sachkunde kann ein schriftlicher Leistngsnachweis durch eine andere Form der Leistungskontolle z.B. Referat, Präsentation, Versuchsbeschreibung u.ä. ersetzt werden.

Schriftliche Leistungsnachweise werden in der 3. Jahrgangsstufe nicht angekündigt.

In der 4. Jahrgangsstufe werden die schriftlichen Leistungsnachweise in allen Fächern spätestens eine Woche vorher angesagt. Außerdem werden vier einzelne Wochen als prüfungsfreie Zeit festgelegt und den Kindern und Eltern mitgeteilt. Die prüfungsfreien Zeiten gelten nur für die übertrittsrelevanten Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde.

Die in der VSO vorgegebenen Leistungsnachweise sind Richtwerte, keine verbindlichen Pflichtwerte!

Prüfungsfreie Zeiten in der 4. Jahrgangsstufe:

Jeweils die erste volle Unterrichtswoche:

nach den Sommerferien, nach den Herbstferien, nach den Weihnachtsferien, nach den Faschingsferien!

 

2. Aufbau von schriftlichen Leistungsnachweisen:

Bei der Gestaltung der schriftlichen Leistungsnachweise durch die Lehrkraft sind selbstverständlich individuelle Schwerpunktsetzungen  der Lehrkräfte möglich.

Schriftliche Leistungsnachweise sollen folgende drei Anforderungsstufen aufweisen:

1. Leistungsstufe: Wiedergeben /Reproduktion (40%)

In diesem Anforderungsbereich geben die Schüler bekannte Informationen wieder und wenden grundlegende Verfahren und Routinen an.

Das Kind gibt eingeprägtes Wissen wieder, ohne es zu bewerten. Es kann (auswendig) Gelerntes auf Anforderung unverändert und sicher aus seinem Gedächtnis abrufen. Mit dieser korrekten Gedächtniswiedergabe ist aber noch keinerlei Verständnisleistung verbunden. Beispiele:

DEUTSCH: Welche drei Wortarten kannst du inszwischen unterscheiden?

MATHE: Notiere die 10 Aufgaben des 9er Einmaleins!

HSU: Im Lebensraum Wald haben wir Nadelbäume und Laubbäume kennengelernt. Nenne jeweils vier Baumarten!

 

2. Leistungsstufe: Zusammenhänge herstellen (30%)

In diesem Anforderungsbereich bearbeiten die Schüler vertraute Sachverhalte, indem sie erworbenes Wissen und bekannte Methoden anwenden und miteinander verknüpfen.

Das Kind hat das Gelernte im Wesentlichen verstanden. Es kann den angeeigneten Lernstoff nun auch eigenständig verarbeiten und in bekannten Sachzusammenhängen und Aufgabenstellungen korrekt anwenden. Beispiele:

DEUTSCH: Unterstreiche in diesem Text Namenwörter rot, Tunwörter blau und Wiewörter grün!

MATHE: Weiche Einmaleinsaufgaben fallen dir zu folgenden Zahlen der Hundertertafel ein: 72-56-49-63-45-28-24-21!

HSU: Du hast im Unterricht verschiedene Versuche zu Schallwellen gemacht. Beschreibe den Versuch, bei dem wir Schallwellen sichtbar gemacht haben mit deinen Worten!       

 

3. Leistungsstufe : Reflektieren und Beurteilen (30%)

In diesem Anforderungsbereich bearbeiten die Schüler für sie neue Problemstellungen, die eigenständige Beurteilungen und eigene Lösungsansätze erfordern.

Das Kind hat auch grundlegende Prinzipien des Lernstoffes klar erkannt, das neu erworbene Wissen strukturiert durchdrungen und geordnet abgespeichert. Es kann das Gelernte nun auch zielstrebig verarbeiten und auch ohne fremde Hilfe auf erweiterte Aufgabenstellungen übertragen und korrekt anwenden. Beipiele:

DEUTSCH: Es gibt zwei Arten von Begleitern für Nomen. Wie heißen sie? Nenne zu jeder Gruppe zwei Beispiele mit passenden Nomen!

MATHE: Aus den drei Zahlen 2,8 und 16 wird eine Einmaleinsaufgabe. Bilde auch Umkehraufgaben und Tauschaufgaben!

HSU: Am Beispiel des Getreides haben wir einen Kreislauf des Lebens kennengelernt. Beschreibe zwei andere Kreisläufe des Lebens!

DEUTSCH:  Mit Hilfe von Wortbausteinen kannst du aus Tunwörtern auch Namenwörter bilden, die der gleichen Wortfamilie angehören: Schreibe drei Beispiele auf!

MATHE: Schwierige Sachaufgabe, deren Struktur nicht im Unterricht behandelt wurde.

HSU: In der Pause siehst du ein Kind sein Brot wegwerfen. Was sagst du? Welche Argumente fallen dir ein?

 

Eine absolut einwandfreie Trennung der drei Anforderungsstufen ist nicht möglich. Ganz konkret heißt das in der Praxis:

Schüler, die im Sachunterricht auswendig gelerntes Wissen wiedergeben, in Deutsch nur geübte Inhalte fehlerlos schreiben oder in Mathematik keine schwierigen Sachaufgaben lösen können, erhalten bestenfalls die Note "befriedigend".

Die Notenstufen "gut" und "sehr gut" werden nur dann erteilt, wenn vom Schüler auch Denk- und Transferleistungen erbracht werden.

In schriftlichen Leistungsnachweisen können auch Inhalte abgefragt werden, die mündlich im Unterricht (oder während eines Unterrichtsganges) besprochen worden sind und nicht im Heft oder Buch nachgelesen werden können.